StaRUG Beratung

Am 15.12.2020 hat der Bundestag beschlossen, dass zum 01. Januar 2021 das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)“  in Kraft tritt. Es handelt sich um ein sogenanntes Artikelgesetz mit insgesamt 25 Artikeln. Davon regeln 23 Artikel Gesetzesänderungen in bestehenden Gesetzen wie z.B. der Insolvenzordnung, Artikel 25 regelt das Inkrafttreten und Artikel  1 das neue Gesetz. Das neue Gesetz heißt Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz „StaRUG“.

Alle Neuregelungen haben das Ziel, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern und das bestehende Sanierungs- und Insolvenzrecht zu modernisieren und anzupassen. Chancen und Risiken der Neuerungen beantwortete unser Experte Prof. Dr. Jochen Vogel auch im Gespräch mit dem Magazin "Boardreport". Hier lesen

Mit dem StaRUG wurde für Unternehmen ein finanzwirtschaftliches Sanierungsinstrument geschaffen, welches im deutschen Rechtsrahmen erstmals – außerhalb einer Insolvenz – weitreichende Eingriffe in Gläubigerrechte ermöglicht, also ein echtes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren. Damit schlägt das StaRUG die Brücke zwischen einer konsensualen Sanierung und den bestehenden Möglichkeiten des Insolvenzrechts.

Die Organe juristischer Personen können im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit selbstständig, mit einer Vorschau von bis zu 24 Monaten, über die Nutzung des Verfahrens entscheiden. Die Verhandlungen mit Gläubigern über einen Schuldenschnitt und angemessene, an die jeweilige Leistungsfähigkeit des Unternehmens angepasste Finanzierungsstruktur werden in einem sogenannten Restrukturierungsplan verbindlich geregelt.

Inhaltlich kann dabei auf Instrumentarien zurückgegriffen werden, die aus Insolvenzplan-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren erprobt sind. Damit werden Eingriffe in die Rechte bestimmter Gläubigergruppen – auch gegen deren Willen – ermöglicht, um Blockadesituationen auflösen zu können.

Entscheidend ist, dass ein Unternehmen zunächst verschiedene Planungsszenarien einschließlich Restrukturierungseffekten simuliert. goetzpartners bietet hierfür auf die spezifische Unternehmenssituation zugeschnittene Services an:

  • Quick Check inkl. Ermittlung Finanzierungsbedarf
  • Entwicklung von belastbaren, szenario-basierten Planungs- und Forecasting-Prozessen
  • Aufsetzen eines rollierendes Planungssystems (über 24 Monate) zur Krisenfrüherkennung
  • Entwicklung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Vorprüfung von Verfahrensfragen im Zuge des StaRUG
  • Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes sowie anschließende Verhandlungsführung/ -moderation mit Gläubigern
  • Begleitung des StaRUG als Sanierungsmoderator
  • Stellung eines Interim Chief Restructuring Officer (CRO)

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!


Kontakt

Prof. Dr. Jochen Vogel

Prof. Dr. Jochen Vogel Managing Director
Management Consultants