goetzpartners zu rechtlichen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung

Experten-Vortrag

22. Mai 2014

Die meisten Unternehmen beschäftigen seit Jahren eine wachsende Anzahl von Externen – vor allem in den Bereichen IT, Organisation und Sales. Diese externe Unterstützung ist zunehmend fest in die Unternehmen integriert. Dadurch widerspricht der Einsatz häufig den rechtlichen Anforderungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

„Für die Gerichte sind bei der Beurteilung nicht die vertraglichen Regelungen, sondern die gelebte Vertragspraxis entscheidend“, hält Markus Schmid, Managing Director und Head of Restructuring bei goetzpartners, fest. In seinem heutigen Vortrag auf der 10. Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung thematisiert er die juristischen Konsequenzen der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und zeigt Möglichkeiten zur Risikominimierung auf.

Anhand eines Projektbeispiels schildert Schmid, wie goetzpartners den rechtskonformen Einsatz externer Dienstleister in Unternehmen erfolgreich umsetzt. So konnten bei einem führenden deutschen Versicherungsunternehmen (30.000 Mitarbeiter in Deutschland) beispielsweise folgende Ergebnisse erzielt werden:

  • Lieferantenkonsolidierung/Transparenz über den Einkauf externer Dienstleister
  • Reduzierung der Externenquote/Verkürzung der Einsatzdauer
  • Preissenkungen

Zum Vortrags-Programm der 10. Handelsblatt Tagung Restrukturierung 2014